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   VG Bremen, 28.04.2023 - 1 V 779/23   

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VG Bremen, 28.04.2023 - 1 V 779/23 (https://dejure.org/2023,8839)
VG Bremen, Entscheidung vom 28.04.2023 - 1 V 779/23 (https://dejure.org/2023,8839)
VG Bremen, Entscheidung vom 28. April 2023 - 1 V 779/23 (https://dejure.org/2023,8839)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremWahlG § 37; BremWahlG § 54; VwGO § 40 Abs 1 Satz 2
    Eilantrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Wahlverfahrensakts des Landeswahlausschusses und der Zulassung des Landesverbandes Bremen der AfD zur Bürgerschaftswahl 2023 - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs; Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens; ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Bremen, 16.03.2011 - 1 V 152/11

    Nichtzulassung einer namensgleichen Partei - Eilrechtsschutz; Vorfeld der Wahl;

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2023 - 1 V 779/23
    oder gar vereitelt werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09 -, BVerfGK 16, 153-157, juris und Beschl. v. 27.06.1962 - 2 BvR 189/62 -, BVerfGE 14, 154; VG Bremen, Beschl. v. 16.03.2011 - 1 V 152/11 -, juris Rn. 4).

    Um die effektive Durchführung des Wahlverfahrens zu gewährleisten, ist es daher erforderlich, die gerichtliche Kontrolle von Einzelentscheidungen während des Wahlablaufes zu begrenzen und die gerichtliche Überprüfung grundsätzlich einem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorzubehalten (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 21.05.2019 - 1 V 829/19 -, juris Rn. 4-5 und Beschl. v. 16.03.2011 - 1 V 152/11 -, juris Rn. 6-7).

  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21

    Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2023 - 1 V 779/23
    Das Wahlprüfungsverfahren stellt eine gegenüber den allgemeinen Rechtsschutzmöglichkeiten speziellere Regelung dar, die den Rückgriff auf jene grundsätzlich ausschließt (BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 20.07.2021 - 2 BvF 1/21 -, BVerfGE 159, 40-90, juris Rn. 76 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2023 - 1 V 779/23
    Die nur einfachgesetzlich errichtete Systematik der Vorrangigkeit des Wahlprüfungsverfahrens müsse mit Verweis auf Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsens (Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris, Rn. 60 ff. und Urt. v. 25.07.2019 - Vf. 77-IV-19 (e.A.) -, juris Rn. 43) vorliegend aufgrund des besonders qualifizierten Rechtsverstoßes durchbrochen werden, da die Nichtzulassung der Liste sich als ein massiver Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit darstelle.
  • VerfGH Sachsen, 25.07.2019 - 77-IV-19

    Vorläufige Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 der Landesliste der Partei

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2023 - 1 V 779/23
    Die nur einfachgesetzlich errichtete Systematik der Vorrangigkeit des Wahlprüfungsverfahrens müsse mit Verweis auf Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsens (Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris, Rn. 60 ff. und Urt. v. 25.07.2019 - Vf. 77-IV-19 (e.A.) -, juris Rn. 43) vorliegend aufgrund des besonders qualifizierten Rechtsverstoßes durchbrochen werden, da die Nichtzulassung der Liste sich als ein massiver Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit darstelle.
  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09

    Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen,

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2023 - 1 V 779/23
    oder gar vereitelt werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09 -, BVerfGK 16, 153-157, juris und Beschl. v. 27.06.1962 - 2 BvR 189/62 -, BVerfGE 14, 154; VG Bremen, Beschl. v. 16.03.2011 - 1 V 152/11 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2023 - 1 V 779/23
    oder gar vereitelt werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09 -, BVerfGK 16, 153-157, juris und Beschl. v. 27.06.1962 - 2 BvR 189/62 -, BVerfGE 14, 154; VG Bremen, Beschl. v. 16.03.2011 - 1 V 152/11 -, juris Rn. 4).
  • VG Bremen, 21.05.2019 - 1 V 829/19

    Zulassung zur Beiratswahl - Wahl; Wahlprüfung; Wahlvorschlag; Zulassung

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2023 - 1 V 779/23
    Um die effektive Durchführung des Wahlverfahrens zu gewährleisten, ist es daher erforderlich, die gerichtliche Kontrolle von Einzelentscheidungen während des Wahlablaufes zu begrenzen und die gerichtliche Überprüfung grundsätzlich einem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorzubehalten (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 21.05.2019 - 1 V 829/19 -, juris Rn. 4-5 und Beschl. v. 16.03.2011 - 1 V 152/11 -, juris Rn. 6-7).
  • VG Bremen, 12.01.2024 - 1 V 68/24

    Besetzung des Wahlprüfungsgerichts, 1 V 68/24 Beschluss vom 12.01.2024 -

    Um die effektive Durchführung des Wahlverfahrens zu gewährleisten, wird die gerichtliche Kontrolle von Einzelentscheidungen während des Wahlablaufes begrenzt und die gerichtliche Überprüfung grundsätzlich dem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 28.04.2023 - 1 V 779/23 -, Beschl. v. 21.05.2019 - 1 V 829/19 -, juris Rn. 4-5 und Beschl. v. 16.03.2011 - 1 V 152/11 -, juris Rn. 6-7).
  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23

    Einspruch gegen die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft, 14 K 1621/23 -

    Vorläufige Rechtsschutzverfahren des Landesverbandes der AfD, vertreten durch den "Rumpfvorstand", auf Zulassung ihrer Wahlvorschläge zur Bürgerschaftswahl vor dem Wahlprüfungsgericht, dem Staatsgerichtshof und dem Verwaltungsgericht Bremen blieben erfolglos (Wahlprüfungsgericht, Beschl. v. 27.04.2023 - 14 V 778/23 - StGH Bremen, Beschl. v. 27.04.2023 - St 4/23 - VG Bremen, Beschl. v. 28.04.2023 - 1 V 779/23 - veröffentlicht auf der Homepage der Gerichte).
  • VG Bremen, 08.01.2024 - 1 V 13/24

    Antrag des Landeswahlleiters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Um die effektive Durchführung des Wahlverfahrens zu gewährleisten, wird die gerichtliche Kontrolle von Einzelentscheidungen während des Wahlablaufes zudem begrenzt und die gerichtliche Überprüfung grundsätzlich dem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 28.04.2023 - 1 V 779/23 -, Beschl. v. 21.05.2019 - 1 V 829/19 -, juris Rn. 4-5 und Beschl. v. 16.03.2011 - 1 V 152/11 -, juris Rn. 6-7).
  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1620/23

    Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen zur 21. Bremischen Bürgerschaft

    Vorläufige Rechtsschutzverfahren des Landesverbandes der AfD, vertreten durch die Einspruchsführer zu 2. und 4., auf Zulassung ihres Wahlvorschlags zur Bürgerschaftswahl vor dem Wahlprüfungsgericht, dem Staatsgerichtshof und dem Verwaltungsgericht Bremen blieben erfolglos (Wahlprüfungsgericht, Beschl. v. 27.04.2023 - 14 V 778/23 -; StGH Bremen, Beschl. v. 27.04.2023 - St 4/23 - VG Bremen, Beschl. v. 28.04.2023 - 1 V 779/23 - veröffentlicht auf der Homepage der Gerichte).
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